Leitlinien der Einzelhandelsentwicklung in Hoyerswerda (erstellt 2008 von der CIMA)
Zur besseren Transparenz und für eine konkrete Beschlussfassung durch die Entscheidungsträger der städtischen Entwicklung werden folgende Leitlinien formuliert:
1. Hoyerswerda soll als Große Kreisstadt im Landkreis Bautzen als Teil des oberzentralen Städteverbundes Bautzen, Görlitz und Hoyerswerda oberzentrale Versorgungsfunktionen wahrnehmen.
Neben den oberzentralen Versorgungsfunktionen ist auch die Sicherung der grund- und mittelzentralen Versorgungsfunktion zu beachten. Dafür bieten sich insbesondere die Geschäftslagen außerhalb der zentralen Bereiche an.
2. Die Stadt hat eine bipolare Einzelhandels-Struktur mit einem Altstadt- und Neustadt-Zentrum. Beide Bereiche stellen zentrale Einzelhandelsbereiche dar, die jedoch eine differenzierte regionale bzw. überregionale Ausstrahlung haben und somit unterschiedliche Versorgungsfunktionen erfüllen. Da beiden eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt, sollen Alt- und Neustadt als zentrale Versorgungsbereiche „Innenstadtzentrum" abgegrenzt werden.
In der Altstadt soll der kleinteilige Einzelhandel gesichert und belebt werden.
(Grundsatz 5.2.1 des Regionalplanentwurfes für die Region Oberlausitz-Niederschlesien)
In der Neustadt soll die oberzentrale Einzelhandelsfunktion gesichert werden.
Was steht im Grundsatz 5.2.1:
5.2 Handel und Dienstleistungen
5.2.1 Die Innenstädte und Stadtteilzentren des Oberzentralen Städteverbundes Bautzen-Görlitz-Hoyerswerda und der Mittelzentren sind entsprechend ihrem zentralörtlichen Verflechtungsbereich als Standorte des Einzelhandels und der Dienstleistungen auszubauen. Insbesondere für die Mittelzentren sollen zur Vermeidung eines weiteren Funktionsverlustes der Innenstädte im Rahmen der integrierten Stadtentwicklungskonzepte Einzelhandelskonzeptionen erstellt werden. Dabei ist auf die Sicherung und Belebung des kleinteiligen Einzelhandels hinzuwirken.
Wieso wird dieser Grundsatz von 2008 über den Haufen geworfen und plant jetzt (2013) ein riesiges Einkaufzentrum auf der Zoowiese? Mit welchem Recht widersetzt sich der Stadtrat dem Grundsatz mit seinen Beschlüssen?